Telcona AG
Bramenstrasse 5, CH-8184 Bachenbülach, Schweiz, info@telcona.com
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VER. 1.1. Jan. 2021 der Telcona AG
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen an Kunden der Telcona AG (TCAG), sofern TCAG nicht in Angeboten oder Auftragsbestätigungen andere Bedingungen vorlegt oder sofern TCAG und der Kunde nicht schriftlich besondere Bedingungen vereinbart haben. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Anwendung eigener "Allgemeiner Einkaufsbedingungen".
Angebote:
Angebote, die keine Gültigkeitsdauer oder Annahmefrist nennen, sind unverbindlich. Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die sich tatsächlich damit befassen.
Vertragsabschluss:
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn TCAG seine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt. Der Auftrag muss eine eindeutige Produktdefinition oder TCAG-Teilenummern enthalten.
Leistungen:
Art und Umfang der Leistungen von TCAG sind in der Auftragsbestätigung abschliessend definiert. Nicht enthaltene Leistungen müssen separat vereinbart werden.
Preise:
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto, FCA und exklusive Steuern. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer (MwSt.). Alle zusätzlichen Kosten wie Steuern, einschliesslich MwSt., Abgaben, Zölle sowie Gebühren für Genehmigungen oder Zertifikate gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind an den Geschäftssitz der TCAG in Schweizer Franken oder der von beiden Parteien vereinbarten Fremdwährung ohne jegliche Abzüge zu überweisen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald TCAG die freie Verfügung über die betreffenden Beträge hat. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen zwischen TCAG und dem Kunden vereinbart sind, stellt TCAG zum Lieferdatum Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt dreissig (30) Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders festgelegt. Verzugszinsen werden nach Ablauf der im obigen Absatz festgelegten Zahlungsfrist automatisch fällig und der Kunde hat ab diesem Datum Verzugszinsen von 6% p.a. zu zahlen. Das Recht auf Ersatz weiterer Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Zahlungsbedingungen sind auch dann einzuhalten, wenn sich Transport, Versand, Abnahme, Montage oder Inbetriebnahme der gelieferten Produkte aus Gründen verzögern, die TCAG nicht zu vertreten hat.
Teillieferung:
Der Kunde erklärt sich mit Teillieferungen einverstanden, wenn ihm dies wirtschaftlich zugemutet werden kann. Bei Massenartikeln wird dem Kunden die Annahme von Teillieferungen immer zugemutet. Die in den obigen Absätzen festgelegten Zahlungsbedingungen gelten auch für Teillieferungen.
Rücktrittsrecht:
TCAG hat das Rücktrittsrecht gemäss Absatz, wenn die vertragsgemässe Erfüllung wegen höherer Gewalt nicht möglich ist. Telcona AG, Bramenstrasse 5, CH-8184 Bachenbülach, Schweiz, info@telcona.com
Lieferfristen:
Die Lieferfrist beginnt mit der Erteilung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn: a) TCAG die für die Vertragserfüllung erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde diese Angaben nachträglich ändert und dadurch eine Verlängerung des Produktionsprozesses verursacht. b) Hindernisse auftreten, die TCAG trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden kann. Solche Hindernisse sind schwerwiegende Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder mangelhafte Lieferungen wesentlicher Rohstoffe, Halb- und Fertigprodukte, behördliche Beschränkungen, Naturkatastrophen und andere Fälle höherer Gewalt. c) Der Kunde oder Dritte mit der Ausführung der von ihnen auszuführenden Arbeiten oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Verzug geraten. QCOM wird sich bemühen, die vereinbarten Lieferfristen unter Berücksichtigung ihrer Richtlinien einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen und/oder zum Rücktritt vom Vertrag.